Nachhaltigkeit

3. Juli 2019

Friedel Hütz-­Adams, SÜDWIND und Fachbeirat Nachhalt­igkeit der REWE Group: „Die genaue Herkunft der Waren muss bekannt sein“

Lesezeit: 7 Min.

Je länger und komplexer Lieferketten sind, umso höher ist das Risiko für Menschenrechtsverletzungen. Gemäß internationalen Abkommen stehen zwar zunächst die jeweiligen Regierungen in der Pflicht, Kinderarbeit, Hungerlöhne und moderne Formen der Sklaverei zu verhindern, doch wo dies nicht geschieht, müssen Unternehmen handeln. Friedel Hütz-Adams, Mitarbeiter bei SÜDWIND und Mitglied im Fachbeirat Nachhaltigkeit der REWE Group mit Fokus auf das Thema Menschenrechte, erläutert die komplexen Anforderungen im globalen Handel und welche Antworten Unternehmen darauf finden können.

„Risiken steigen, je länger die Lieferkette ist“

Wer einen Supermarkt betritt, findet dort Produkte aus unterschiedlichsten Ländern. Ein großer Teil dieser Produkte wird unter vertretbaren Bedingungen angebaut oder hergestellt, doch es gibt zugleich in vielen Bereichen ökologische und soziale Probleme. Ökologische Missstände, darunter Pestizidbelastungen, Abholzung von Wäldern oder hohe Treibhausgasemissionen, sind in der Regel relativ gut erfassbar. Wesentlich kontroverser wurde dagegen lange über die Frage gestritten, wer für Menschenrechtsverletzungen in der Produktionskette verantwortlich ist – und wer handeln muss, um diese zu beenden.

Diese Menschenrechtsverletzungen müssen nicht irgendwo weit weg geschehen – auch in Europa sind wir nicht davor gefeit. Doch grundsätzlich ist es so, dass die Risiken steigen, je länger die Lieferkette ist. Insbesondere, wenn Produkte aus weit entfernten Ländern stammen, wird die Verantwortung für Missstände gerne zwischen staatlichen Stellen, dem Gesetzgeber und den an der Wertschöpfungskette beteiligten Unternehmen hin und her geschoben. Dabei ist aber immer zu bedenken: Kinderarbeit, Hungerlöhne, moderne Formen der Sklaverei etc. sind dort, wo sie vorkommen, gemäß nationalem Recht wie auch internationalen Abkommen verboten.

Porträt von Friedel Hütz-Adams

Über:

Friedel Hütz-Adams

Experte für Soziales und Arbeit im Fachbeirat Nachhaltigkeit

Friedel Hütz-Adams ist wissenschaftlicher Mitarbeiter des SÜDWIND e. V., Institut für Ökonomie und Ökumene. Dort beschäftigt er sich mit den Zusammenhängen zwischen Armut und Missständen in Entwicklungsländern einerseits und dem Verhalten von Wirtschaft, Politik, Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland andererseits. Derzeit ist Friedel Hütz-Adams unter anderem auch im Lenkungsausschuss des Forums Nachhaltiger Kakao tätig.

Auch Unternehmen müssen sich kümmern

Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen hat im Jahre 2011 die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet. In diesen wird festgestellt, dass die Überwachung der Einhaltung von Menschenrechten in erster Linie Aufgabe von Regierungen ist. Kommen sie dieser Aufgabe nicht nach, müssen Unternehmen aktiv werden, um in ihrer Wertschöpfungskette Menschenrechtsverletzungen zu verhindern.

Dies stellt Unternehmen im Lebensmitteleinzelhandel vor große Herausforderungen. Unternehmen beziehen alleine für ihre Eigenmarken tausende Produkte aus unterschiedlichsten Staaten von einer großen Zahl von Lieferanten. Dazu gehören nicht nur Fabriken, in denen Produkte gefertigt werden, sondern auch weltweit Landwirte, die letztendlich nichts anderes als kleine selbständige Betriebe sind.

Unternehmen sollten ein mehrstufiges Verfahren etablieren

Friedel Hütz-Adams, Experte für Soziales und Arbeit im Fachbeirat Nachhaltigkeit
Porträt von Friedel Hütz-Adams
Friedel Hütz-Adams, Experte für Soziales und Arbeit im Fachbeirat Nachhaltigkeit

In den Leitprinzipien der Vereinten Nationen wird festgehalten, dass alle Unternehmen eine Sorgfaltspflicht („due diligence“) für ihre Lieferketten haben und ständig kontrollieren müssen, ob es zu Menschenrechtsverletzungen kommt. Unternehmen sollen ein mehrstufiges Verfahren etablieren inklusive: (a) einer Grundsatzverpflichtung, ihrer Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte nachzukommen; (b) eines Verfahrens zur Gewährleistung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht, das darauf abstellt, die Auswirkungen auf die Menschenrechte zu ermitteln, zu verhüten und zu mildern sowie Rechenschaft darüber abzulegen, wie sie diesen begegnen; (c) Verfahren, die die Wiedergutmachung etwaiger nachteiliger menschenrechtlicher Auswirkungen ermöglichen, die sie verursachen oder zu denen sie beitragen.

Internationale Standards geben die Richtung vor

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), in der 36 Industrie- und Schwellenländer Mitglied sind, hat die Vorgaben der Vereinten Nationen übernommen und Leitsätze für die Unternehmen formuliert. Darüber hinaus gibt es eine gemeinsam von der OECD und der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) verfasste Richtlinie, wie speziell im für die REWE Group so wichtigen Agrarsektor die Leitprinzipien der Vereinten Nationen umgesetzt werden sollen.

Die Kooperation mit standardsetzenden Organisationen ist ein Anfang.

Friedel Hütz-Adams, Experte für Soziales und Arbeit im Fachbeirat Nachhaltigkeit
Porträt von Friedel Hütz-Adams
Friedel Hütz-Adams, Experte für Soziales und Arbeit im Fachbeirat Nachhaltigkeit

Sowohl die Vereinten Nationen als auch die OECD halten fest, dass Menschenrechte nicht teilbar sind. Unternehmen können daher nicht in den einzelnen Bereichen ihrer Wertschöpfungskette Vorzeigeprojekte vorantreiben, in anderen dagegen untätig bleiben. Es können auch nicht einzelne Geschäftsbereiche von Unternehmen aus der Verantwortung ausgeklammert werden.

Die REWE Group wird an vielen Stellen aktiv

Die REWE-Group ist schrittweise dabei, diese Vorgaben umzusetzen. Es wurde eine Grundsatzerklärung Menschenrechte verfasst, die viele der Vorgaben der Vereinten Nationen aufgreift. Ein weiterer Schritt war die Erstellung einer Leitlinie für Fairness, die einen Plan zur Umsetzung der Vorgaben der Vereinten Nationen umreißt.

Darüber hinaus ließ das Unternehmen Risikoanalysen für eine Vielzahl von Produktgruppen erstellen, was wiederum Rückschlüsse auf die Bereiche zulässt, in denen die größten Risiken bezüglich der Menschenrechte bestehen. Für eine ganze Reihe von als sehr risikoreich identifizierten Produkten wurden eigene Leitlinien erarbeitet, darunter etwa für Kaffee, Kakao, Palmöl, Orangensaft und Textilien.

Hinzu kommt eine Vielzahl von Projekten in verschiedensten Bereichen, mit denen Missstände gezielt angegangen werden sollen. Dazu gehören auch erste Pilotprojekte zur Durchsetzung existenzsichernder Löhne und Einkommen, beispielsweise bei der Produktion von Orangensaft in Brasilien.

Letztendlich ist die Voraussetzung für die Beendigung von Menschenrechtsverletzungen in Wertschöpfungsketten, dass die genaue Herkunft der Waren bekannt ist. Um dies zu gewährleisten, wird neben eigenen Anstrengungen die Kooperation mit standardsetzenden Organisationen ausgebaut. Dabei ist allerdings allen Beteiligten klar, dass dies nur die Voraussetzung für Verbesserungen ist, für die jedoch häufig noch viel mehr getan werden muss als die standardsetzenden Organisationen leisten können.

Aufgeschnittene Kakaofrucht

Um die Wahrung der Menschenrechte zum Beispiel auf Kakaoplantagen konsequent zu gewährleisten, sind Investitionen nötig.

Ausblick: Gesetze schaffen einheitliche Rahmenbedingungen

Eben dies weist aber auf die vorhandenen Probleme hin: Eine konsequente Umsetzung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen erfordert Investitionen. Wo erforderlich, müssen höhere Preise gezahlt werden, damit beispielsweise auf den Kakaoplantagen keine Kinder mehr arbeiten müssen, sondern deren Eltern sich erwachsene Erntehelfer leisten können.

Im äußerst umkämpften deutschen Einzelhandelssektor, in dem der Wettbewerb sehr stark über Preise ausgetragen wird, drohen immer wieder Kompromisse zwischen dem, was eigentlich notwendig wäre, und dem, was „am Markt“ durchzusetzen ist. Die REWE Group sollte ihre Bemühungen weiterhin intensivieren, um jedes einzelne Produkt auf menschenrechtliche Risiken hin zu durchleuchten.

Letztendlich wird ein freiwilliger Ansatz aber nicht reichen. In etlichen Ländern wurden in den letzten Jahren Gesetze erlassen, die die Einhaltung zumindest grundlegender Menschenrechte in den Wertschöpfungsketten vorschreiben. Auch in Deutschland wird ein solcher Schritt diskutiert. Letztendlich ist der Übergang von freiwilligen Schritten zur Umsetzung der Vorgaben der Vereinten Nation, die derzeit nicht eingeklagt werden können, hin zu rechtlich bindenden Regelungen dringend notwendig. Dies sollte die REWE Group von der Bundesregierung sowie von der EU einfordern.

Die REWE Group auf

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