Nachhaltigkeit

3. Juli 2019

Prozess und Strategie: Heraus­forder­ungen mit klaren Proz­essen begegnen

Lesezeit: 5 Min.

In ihere Grundsatzerklärung Menschenrechte und in der Leitlinie für Fairness bekennt sich die REWE Group zu klaren Regeln sowohl bei ihren eigenen Geschäftstätigkeiten als auch für die globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten. Bei der Umsetzung hilft ein klar definierter Prozess, Risiken des unternehmerischen Handels auf die Menschenrechte systematisch zu ermitteln, zu minimieren und zu verhindern.

Vier Stufen zur Fairness

Den Kern des Aufbaus fairerer Lieferketten bei der REWE Group bildet ein vierstufiger Prozess. Dieser dient dazu, potenziell nachteilige Auswirkungen des unternehmerischen Handelns auf die Menschenrechte systematisch zu ermitteln, zu minimieren und zu verhindern.

Stufe 1: Ausführliche Risiko- und Hot-Spot-Analysen identifizieren mögliche Auswirkungen. Insbesondere in den Lieferkettenstufen des Rohstoffanbaus und der Verarbeitung besteht ein erhöhtes Risiko der Missachtung von Arbeits- und Sozialstandards.

Stufe 2: Aus diesen Erkenntnissen leiten sich Fokusrohstoffe und Schwerpunkthemen ab: Die Themen „Kinder- und Zwangsarbeit“ sowie „existenzsicherndes Einkommen“ stehen dabei im Mittelpunkt.

Stufe 3: Entsprechende Maßnahmen sollen negativen Effekten entgegenwirken: Innerhalb des Unternehmens (zum Beispiel durch Schulung von Einkäufern), in der Lieferkette (beispielsweise durch Anforderungen an Lieferanten, den Einkauf zertifizierter Rohstoffe oder Projekte) und über die eigene Lieferkette hinaus (zum Beispiel durch die Weiterentwicklung von standardsetzenden Organisationen).

Stufe 4: Die durchgeführten Aktivitäten werden überwacht und evaluiert. Die Erkenntnisse aus dem Monitoring fließen in die Weiterentwicklung der Maßnahmen ein.

Risikoanalyse: Herkunft von Rohstoffen bewerten

In ihren produktbezogenen Risikoanalysen hat die REWE Group u. a. ihre sozialen Auswirkungen unter die Lupe genommen. Dabei wurde erhoben, wie viele Menschen in der gesamten Lieferkette pro Warencluster arbeiten, in welchen Ländern und in welcher Stufe der Wertschöpfungsketten. Anhand der Ergebnisse ließen sich soziale Risiken bewerten.

Die Analyse ergab, dass besonders die Lieferkettenstufe der Rohstoffe und der Verarbeitung kritisch sind. Auch die Rohstoffe ließen sich noch einmal priorisieren: Potenziell negative soziale Auswirkungen können vor allem Obst und Gemüse (mit einem Schwerpunkt auf Südfrüchten wie Bananen und Ananas), Kaffee, Kakao, Tee, Palmöl, Fisch, Baumwolle und Textilien haben.

Die Analysen zeigen auch, dass es häufig ähnliche Themen sind, die verbessert werden müssen: Arbeitsbedingungen, Arbeitssicherheit (Umgang mit Chemikalien, Pestiziden, Schadstoffen etc.) und Entlohnung (beispielsweise von Feldarbeitern, aber auch in der Weiterverarbeitung).

 

Besonders zu schützende Gruppen sind Wander-, oder Saisonarbeiter oder migrantische Beschäftigte, Frauen, Kinder und Kleinbauern.

Grafik aus Leitlinie für Menschenrechte

Die REWE Group verfolgt einen dreistufigen Ansatz zum Lieferkettenmanagement in den Lieferkettenstufen Anbau und Verarbeitung.

Umsetzung durch Lieferkettenmanagement

Im Lieferkettenmanagement folgt die REWE Group einem dreistufigen Ansatz, der die Formulierung von Anforderungen, die Kontrolle und die Entwicklung der Lieferanten und Lieferketten umfasst. Alle Geschäftspartner in den Eigenmarkenlieferketten der REWE Group sind verpflichtet, die Produktionsstätten zu benennen, in denen Produkte für die REWE Group hergestellt werden. Durch eine Sensibilisierung und die Verpflichtungen der Vertragspartner werden konkrete Regeln geschaffen, um Nachhaltigkeit in der gesamten Lieferkette umzusetzen. Die Einhaltung der Anforderungen wird von der Nachhaltigkeitsabteilung der REWE Group im Einkaufsprozess überprüft.

Die Geschäftspartner der REWE Group sind verpflichtet, Mindestanforderungen wie international und national geltende Gesetze sowie die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu befolgen. Damit geht die Verpflichtung einher, insbesondere folgende Prinzipien einzuhalten:

  • Jegliche Formen von Diskriminierung sind untersagt.

  • Alle Unternehmen der Lieferkette müssen ihren Beschäftigten mindestens die national geltenden Mindestlöhne regelmäßig (mindestens monatlich) auszahlen.

  • Geschäftspartner müssen sicherstellen, dass die Arbeitszeiten den national geltenden gesetzlichen bzw. branchenüblichen Arbeitszeiten entsprechen.

  • Die Geschäftspartner halten Arbeitsschutzvorschriften nach nationalem Recht und internationalen Standards ein.

  • Alle Geschäftspartner ermöglichen den Arbeitnehmern, ihr Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivvereinbarungen auszuüben.

  • Die Geschäftspartner tragen dafür Sorge, in ihren Betrieben keine Kinder zu beschäftigen.

  • Die Geschäftspartner müssen einen fairen und respektvollen Umgang mit den Beschäftigten gewährleisten.

  • Jegliche Formen von Zwangs- bzw. Pflichtarbeit oder Menschenhandel sind durch die Geschäftspartner auszuschließen.

Bekenntnis zum Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte

Mit den Anforderungen des Nationalen Aktionsplans (NAP) für Wirtschaft und Menschenrechte beschäftigt sich die REWE Group bereits seit dessen Erscheinen intensiv und bekennt sich zu dessen Inhalten. In diesem Zusammenhang hat das Unternehmen unter anderem eine Strategie zur Weiterentwicklung und Umsetzung von Beschwerdemechanismen in den eigenen Lieferketten entwickelt.

Die REWE Group auf

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