Drei‑Parteien‑Verträge verbinden Landwirtschaft, Verarbeitung und Handel in einer gemeinsamen, mehrjährigen Partnerschaft. Sie legen verbindliche Mengen, faire Kosten‑ und Risikoteilung sowie gemeinsame Nachhaltigkeits‑ und Qualitätsziele fest. Transparenz, langfristige Planungssicherheit und regelmäßige gemeinsame Überprüfung der Vertragsparameter stehen im Mittelpunkt. Zusätzlich verpflichten sich die Parteien zu gemeinsamen Weiterentwicklungsprojekten, etwa in Digitalisierung und effizienteren Anbaumethoden.
Neu ist auch, dass alle drei Parteien gemeinsam am Verhandlungstisch sitzen und gleichberechtigt Entscheidungen treffen. Besonders für die Landwirtschaft schafft der Vertrag eine verlässliche Basis für die Zukunft.