Compliance-Hinweise
Unser Compliance-Hinweisprozess garantiert eine vertrauensvolle und gleichzeitig transparente Vorgehensweise im Umgang mit Compliance-Hinweisen. Unter einem Compliance-Hinweis versteht man den Verdacht auf eine mögliche Straftat, wie zum Beispiel Betrug oder Korruption, oder sonstige maßgebliche Regelverstöße, die einen Bezug zur REWE Group oder ihren Beschäftigten haben. Vor allem Korruptionsstraftaten fügen nicht nur der REWE Group, sondern auch der Gesellschaft erheblichen Schaden zu. Compliance-Hinweise können von Mitarbeiter:innen, aber auch Außenstehenden abgegeben werden.
Besonders einfach lassen sich Compliance-Hinweise digital mit der REWE Group Hintbox abgeben – auf Wunsch auch anonym. Außerdem ermöglicht die digitale Meldeplattform eine reibungslose, datenschutzkonforme Kommunikation zwischen Hinweisgebenden und den zuständigen Compliance-Bereichen der REWE Group. Personen, die Compliance-Hinweise ohne die Nutzung eines digitalen Tools abgeben wollen, können sich darüber hinaus weiterhin an die Ombudsperson der REWE-Group wenden.
Kund:innenbeschwerden, zum Beispiel über die Qualität der Produkte und Dienstleistungen der REWE Group oder die Leistungen in den Märkten oder Reisebüros, gelten nicht als Compliance-Hinweise. Hierfür wenden Sie sich bitte an die Kundenservice-Bereiche und Hotlines des betroffenen Unternehmens oder der jeweiligen Marke.
Wir möchten Beschäftigte und Externe ausdrücklich dazu ermutigen, uns im Verdachtsfall auf Gesetzesverstöße und Fehlverhalten hinzuweisen. Hinweisgebenden dürfen durch die Abgabe von Compliance-Hinweisen im beruflichen Zusammenhang keine Nachteile entstehen.