Kommunale Verpackungssteuern
Anfang 2022 hat die Stadt Tübingen eine kommunale Verpackungssteuer eingeführt. Nach Klagen von betroffenen Unternehmen hat das Bundesverfassungsgericht die Steuer am 22. Januar 2025 für rechtmäßig erklärt.
Vorgebliches Ziel der Steuer ist es, den Einsatz von Mehrweglösungen zu fördern und die Umwelt durch weniger Verpackungsmüll zu entlasten. Die Einnahmen sollen für die Stadtreinigung eingesetzt werden. Doch die Strafsteuer nach Tübinger Modell ist weder ein effizientes noch ein gerechtes Mittel zur Reduktion von Verpackungsmüll.
Zahlreiche Kommunen haben mittlerweile ähnliche Pläne, die wir als REWE Group kritisch sehen.