In den global verzweigten Wertschöpfungsketten liegen in Bezug auf Menschen- und Umweltrechte viele Herausforderungen. Als international führendes Handels- und Touristikunternehmen ist sich die REWE Group ihrer Verantwortung innerhalb der globalen Warenströme und Dienstleistungen bewusst. Daher verpflichten wir uns dazu, Menschenrechte und umweltbezogene Sorgfaltspflichten zu stärken und deren Verletzungen zu verhindern bzw. ihnen vorzubeugen, sie zu minimieren und Abhilfe zu schaffen.
Der Hintergrund
Uns als REWE Group ist bewusst, dass wir nur auf Dauer unternehmerisch erfolgreich sein können, wenn die Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit im Einklang mit Mensch und Umwelt stehen. Auch wissen wir, dass die Umsetzung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflicht in eigenen Geschäftstätigkeiten sowie in Liefer- und Wertschöpfungsketten ein andauernder Prozess ist. Wir prüfen daher kontinuierlich, wo in unseren Lieferketten und im eigenen Unternehmen besondere Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße bestehen. Dabei stützen wir uns zum einen auf speziell für uns angefertigte Risikoanalysen. Zum anderen überprüfen wir fortlaufend als REWE Group die Auswirkungen unseres Handelns auf die Menschenrechte und Umweltbelange in Zusammenarbeit mit externen Expert:innen.
Unsere Ziele
Wir richten unser unternehmerisches Handeln nach international gültigen Standards und Richtlinien aus, wie etwa der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen oder den Konventionen und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation zu Arbeits- und Sozialstandards. Basierend auf diesen Standards und den Erkenntnissen aus den Risikoanalysen, haben wir als REWE Group Richt- und Leitlinien abgeleitet. Sie bilden den verpflichtenden Handlungsrahmen für alle Mitarbeitenden und Geschäftspartner und definieren konkrete Ziele und Maßnahmen. Dazu gehören etwa der Verhaltenskodex, die Leitlinien für nachhaltiges Wirtschaften, Fairness oder Nachhaltigkeitsstandards für Lieferanten sowie die Leitlinien für unsere Fokusrohstoffe wie Kakao, Textilien oder Fisch. Darüber hinaus haben wir ein umfassendes Beschwerde-System implementiert.
Unsere Strategie zur Achtung von Menschenrechten und Umweltbelangen haben wir in unserer Grundsatzerklärung festgehalten. Diese enthält neben Verfahrensbeschreibungen zu unserem Risikomanagement und den für die REWE Group festgestellten prioritären menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken auch unsere Erwartungen an unsere Beschäftigten und Zulieferer. Die Grundsatzerklärung ist ein lebendes Dokument. Unter anderem erfolgen regelmäßige Aktualisierungen, wenn Risikoanalysen im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes durchgeführt und die Ergebnisse ausgewertet wurden. Alle in der Grundsatzerklärung kommunizierten Prozesse, Maßnahmen und Verantwortlichkeiten werden in den relevanten Geschäftsabläufen der REWE Group verankert und umgesetzt.
Die Maßnahmen
Um unserer Verantwortung gerecht zu werden, setzen wir auf eine Vielzahl von Maßnahmen: Mitarbeitende werden geschult, Trainings für Lieferanten veranstaltet, Audits durchgeführt, eigene (Hilfs-)Projekte umgesetzt und konkrete Anforderungen an Lieferanten und Dienstleister formuliert. Alle unsere Geschäftspartner sind verpflichtet, Mindestanforderungen wie international und national geltende Gesetze sowie die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation einzuhalten. Zudem verlangen die Herausforderungen in den global verzweigten Wertschöpfungsketten Ansätze, die ganze Sektoren langfristig verändern. Deshalb engagieren wir uns in Brancheninitiativen und stoßen diese zum Teil selbst mit an. Dahinter steht das Ziel, möglichst viele Akteur:innen entlang der Wertschöpfungskette einzubinden und gemeinsam Ansätze für dauerhaft positive Entwicklungen zu finden. Zudem arbeiten wir mit anerkannten Zertifizierungsorganisationen zusammen.