Schutz von Menschen und Umwelt
Jedes Jahr im Dezember erinnern die Vereinten Nationen mit dem Internationalen Tag der Menschenrechte daran, dass diese weltweit immer wieder verletzt werden. Darum setzen wir uns seit Jahren dafür ein, Menschenrechte zu stärken und deren Verletzungen vorzubeugen. Seit 2023 sind wir durch das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – kurz LkSG – auch gesetzlich dazu verpflichtet. Im Rahmen unserer Grundsatzerklärungen geben wir öffentlich ein Bekenntnis ab, Menschenrechte und umweltbezogene Sorgfaltspflichten zu schützen. Gleichzeitig legen wir in der Grundsatzerklärung unsere Ansätze zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten dar und aktualisieren das Dokument jährlich.
Um das Gesetz zu erfüllen, ist es wichtig, dass alle Mitarbeitenden auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutzstandards achten. Dabei geht es nicht nur um das eigene Verhalten, sondern auch das von Kolleg:innen und Lieferanten. Für die REWE GROUP und ihre Tochtergesellschaften wurde ein Beschwerdeverfahren eingerichtet, über das Hinweise und Beschwerden zu potenziellen Verletzungen von Menschenrechten und Umweltpflichten gemeldet werden können – auf Wunsch auch anonym.