Der Bericht des Aufsichtsrats liegt als Mappe auf weißem Untergrund.

Bericht des Aufsichtsrates 2024

Bericht des Aufsichtsrates der REWE-ZENTRALFINANZ eG, Köln, für das Geschäftsjahr 2024

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2024 hat der Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und den Vorstand bei der Leitung der Genossenschaft und des Konzerns regelmäßig beraten und seine Tätigkeit sorgfältig und kontinuierlich überwacht. 

Der Vorstand hat den Aufsichtsrat in den Aufsichtsratssitzungen und zwischen den Sitzungen durch schriftliche und mündliche Berichte über die Geschäftspolitik, alle relevanten Aspekte der Unternehmensplanung einschließlich der Finanz-, Investitions- und Desinvestitionsplanung, den Gang der Geschäfte, die wirtschaftliche Lage der Genossenschaft und des Konzerns, die Finanzlage sowie über alle für den Konzern wichtigen Entscheidungen und Geschäftsvorgänge regelmäßig und umfassend informiert. 

In sämtliche Entscheidungen, die für das Unternehmen von wesentlicher Bedeutung waren, wurde der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Zustimmungspflichtigen Geschäften hat der Aufsichtsrat nach eingehender Beratung und Prüfung der vom Vorstand übergebenen Unterlagen zugestimmt.  

Im Geschäftsjahr 2024 hat sich der Aufsichtsrat in insgesamt 7 Sitzungen (teils in digitaler Austragung) gemeinsam mit den Mitgliedern des Vorstandes von allen wesentlichen Angelegenheiten der Genossenschaft unterrichten lassen. Darüber hinaus haben im Geschäftsjahr 2024 drei Audit Committee-Sitzungen, fünf Präsidiumssitzungen sowie vier Personalausschusssitzungen stattgefunden. Soweit erforderlich, holte der Aufsichtsrat vom Vorstand zusätzliche mündliche und schriftliche Berichte ein. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates ließ sich vom Vorstand laufend über wesentliche Entwicklungen und anstehende Entscheidungen unterrichten. Unter Beachtung der ihm nach Gesetz und Satzung auferlegten Aufgaben hat der Aufsichtsrat die erforderlichen Beschlüsse gefasst; darüber liegen gesonderte Protokolle vor. Der Aufsichtsrat hat sich durch seine Kontrollhandlungen und die Auskünfte und Nachweise des Vorstandes von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. 

Als zuständiger gesetzlicher Prüfungsverband im Sinne des § 54 Satz 1 GenG hat der DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. („DGRV“) die Prüfung nach § 53 Abs. 1 GenG unter Anwendung von § 55 Abs. 3 GenG auf den Genoverband e.V., Neu-Isenburg, („Genoverband“) übertragen. Zwecks Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung wurden die Einrichtungen, die Vermögenslage und die Geschäftsführung gemäß § 53 Abs. 1 GenG durch den Genoverband geprüft. Zudem hat der DGRV den Genoverband beauftragt, die Prüfung nach § 53 Abs. 2 GenG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 unter Anwendung von § 55 Abs. 3 GenG gemeinsam mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin – Zweigniederlassung Köln, („KPMG“) als Joint Audit durchzuführen. 

Der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht wurden durch die vom DGRV gemäß § 55 Abs 3 GenG beauftragte KPMG geprüft. Der vom Vorstand aufgestellte Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 und der zusammengefasste Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 wurden jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. 

Das Ergebnis der gesetzlichen Prüfung hat sowohl das Audit Committee als auch der Aufsichtsrat gemäß § 58 GenG in gemeinsamer Sitzung mit dem Vorstand und den Abschlussprüfern des Genoverband und der KPMG erörtert. Die Abschlussprüfer berichteten über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung und standen zudem für Fragen und ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Jahresabschluss und Lagebericht sowie Konzernabschluss und Konzernlagebericht geben die wirtschaftliche Lage der Genossenschaft zutreffend wieder und führten zu keinen Beanstandungen. Der Aufsichtsrat ist mit dem Ergebnis der gesetzlichen Prüfung einverstanden. Auch mit dem Vorschlag für die Verwendung des Jahresergebnisses ist der Aufsichtsrat einverstanden. 

Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstandes und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der REWE-ZENTRALFINANZ eG für die sehr gute Arbeit im Geschäftsjahr 2024. Einmal mehr wurden die erneut erheblichen Herausforderungen, vor die das Unternehmen gestellt wurde, mit hoher Kompetenz und erfolgreicher Zusammenarbeit bewältigt. Dafür gebührt allen, die daran mitgewirkt haben, großer Dank. 

Köln, den 20. Mai 2025 

DER AUFSICHTSRAT 

gez.: Erich Stockhausen 

      -Vorsitzender- 

Porträt von Erich Stockhausen

Über:

Erich Stockhausen

Selbstständiger REWE-Kaufmann sowie Aufsichtsratsvorsitzender der REWE Group