Die Maßnahmen
Um diese Ziele zu erreichen, verpflichten wir unter anderem unsere Fischlieferanten, die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation zu befolgen, um die Wahrung der Menschenrechte und die Einhaltung fundamentaler Sozial- und Arbeitsschutzstandards in der gesamten Lieferkette sicherzustellen. Zudem müssen sämtliche Verarbeitungsbetriebe in Risikoländern fortlaufend eine soziale Auditierung nach Standards wie der amfori BSCI belegen – und damit die Einhaltung sozialer Mindestanforderungen. Für die im Handel eingesetzten Wildfischarten halten wir uns beim Einkauf von Fisch an eine Positivliste, die systematisch die Gesundheit des Fischbestandes, die Empfehlungen führender Umweltorganisationen (zum Beispiel des WWF), das eingesetzte Fanggerät, vorhandene Zertifizierungen sowie – bei bestimmten Arten – mögliche soziale Risiken bewertet. In der Aquakultur wird mit dem Einkauf aus zertifizierten Quellen (Bio, GLOBALG.A.P. und ASC) unter anderem sichergestellt, dass Fisch- und Garnelenfarmen alle gesetzlichen Vorschriften im Produktionsland erfüllen. Zudem verlangen wir für eine vollständige Rückverfolgbarkeit von unseren Lieferanten, dass diese bei Bedarf ihre komplette Lieferkette offenlegen können.