Soll die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ihr Potenzial als Level Playing Field im Binnenmarkt und Modell für andere Staaten tatsächlich ausspielen, muss sie einheitlich in allen Mitgliedsstaaten -und unter Umständen deren Untergliederungen wie Bundesländern – durchgesetzt werden. Wenn die EU die europäische Datenwirtschaft vorantreiben will, wie im neuen EU Data Act vorgeschlagen oder auf deutscher Ebene diskutiert, muss bei entsprechenden politischen Vorhaben Rücksicht auf Geschäftsgeheimnisse genommen werden. Außerdem muss sichergestellt werden, dass europäischen Unternehmen ein Technologie- und Wettbewerbsvorsprung möglich bleibt.
Die Beweggründe der Politik, wie etwa der Schutz von Verbraucherrechten sind zunächst einmal zu begrüßen. Eine Problematik entsteht zum Beispiel dann, wenn die Definitionen, mit denen sich die Regulierungen beschäftigen, nicht eindeutig sind. Dies führt zu Unklarheiten, die Unternehmen verunsichern, sodass sie scheuen, Innovationen auf den Markt zu bringen. Entwicklung und Einsatz innovativer Technologien werden so enorm verzögert.
Wenn der Mehrwert von Datenwirtschaft in Deutschland und Europa realisiert werden sollen, müssen alle Beteiligten etwas tun: Politik, ob auf EU-Ebene oder im Bund, muss einen Rahmen im Bereich Datenschutz und Innovation setzen, der klare Regeln definiert und Unternehmen gleichzeitig Freiräume lässt. Unternehmen müssen zeigen, dass sie bereit sind, diese Freiräume verantwortungsvoll zu nutzen. Datenschutz-Aufsichtsbehörden sollten personell und technisch an die Anforderungen des Datenzeitalters angepasst werden, damit sie innovative Projekte in Unternehmen kompetent begleiten können. In diesem Zusammenhang begrüßen wir die Digitalstrategie der Bundesregierung, in der die Gestaltung einer attraktiven, sicheren und agilen Datenstrategie
angekündigt wird.
Denn die Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen rund um Künstliche Intelligenz hat – wie eingangs aufgezeigt – großes Potenzial für die Kund:innen und Geschäftspartner der REWE Group – im Handel und in der Touristik. Vor diesem Hintergrund haben wir Unternehmen bereits 2020 das „AI Manifesto” veröffentlicht. Es enthält klar verständliche, konkrete Empfehlungen, die bei der Entwicklung von KI-Anwendungen zu berücksichtigen sind – ein Novum!
Ein Beispiel für die verantwortungsvolle Nutzung neuer Technologien ist die Eröffnung des REWE Pick&Go Marktes in Köln im Oktober 2021. Im November 2022 eröffnete ein zweiter Markt in Berlin. Kund:innen können klassisch an der Kasse bezahlen oder digital – ohne Kassenvorgang und damit eventuell verbundenen Wartezeiten. Bei Pick&Go werden mittels Kamera- und Sensortechnologie die Einkäufe sicher und datensparsam erfasst und nach Verlassen des Marktes automatisch abgerechnet. Datenschutz war und ist ein zentraler Aspekt bei der Entwicklung und beim Betrieb des Systems. Es findet weder eine Gesichtserkennung statt, noch kann das System Kund:innen nach einem Besuch im Markt wiedererkennen. All diese Punkte wurden bereits bei der Konzeption des Systems mitbedacht. Auch wurde frühzeitig der Kontakt mit der zuständigen Datenschutzbehörde gesucht – über gesetzliche Anzeigepflichten hinaus.
Unternehmen können also von sich aus vieles tun – und tun dies bereits –, um bei der Einführung neuer Technologien und Dienstleistungen das Vertrauen der Kund:innen zu stärken. Der rechtliche Rahmen muss jedoch klar definiert sein, soll das enorme Potenzial, das in der Entwicklung und Nutzung von innovativen Technologien steckt, auch künftig in Deutschland und Europa gehoben werden. Ich bin mir sicher, wir verfolgen schlussendlich alle das gleiche Ziel: den Standort Europa sicher und attraktiv für digitale Innovationen zu machen – auch um digitale Expert:innen hier zu halten.