Grundsätzlich ist die Idee, den Fokus der Kommission auf die bürokratiearme Umsetzung zu setzen, sehr zu begrüßen. Positiv bewerte ich zudem die im Abschlussbericht wiederholt vorkommende Aufforderung an den Gesetzgeber, die in der Richtlinie vorhandenen Regelungslücken zum Beispiel zur Bildung der Vergleichsgruppen zu schließen. Es wäre eine deutliche Entlastung für die Arbeitgeber, verbindliche und lückenlose Vorgaben mit dem Gesetzestext zu erhalten und nicht darauf warten zu müssen, dass Regelungslücken in den kommenden Jahren erst durch die gerichtliche Rechtsprechung geschlossen werden.
Ein bisschen mehr Mut hätte ich mir gewünscht, kleine und mittelständische Unternehmen vor dem „Bürokratiemonster“ zu schützen. Diese Unternehmen sind das Rückgrat unserer Wirtschaft – so auch in unserem genossenschaftlichen Unternehmen. Sie sollten in den aktuell schwierigen Zeiten eher gestützt als in ihrer unternehmerischen Freiheit beschränkt und durch Bürokratie unnötig behindert werden. Die Sinnhaftigkeit von Berichtspflicht und individuellen Auskünften bei Unternehmen mit weniger als 300 Beschäftigten erschließt sich mir ohnehin nicht, da die Vergleichsgruppen dort häufig zu klein sind, um aussagekräftige Ergebnisse zu erzielen.
Ebenfalls mit Blick auf die Praxis kann ich sagen: Der Mittelwert ist der falsche Weg, um Lohnlücken aufzuzeigen und Entscheidungen abzuleiten, wie diese nachhaltig zu schließen sind. Deshalb plädieren wir hier – abweichend von den Empfehlungen der Kommission – für den Median als Grundlage, da er deutlich stabiler und zuverlässiger auf Ausreißer und Veränderungen in der Vergleichsgruppe reagiert als der Mittelwert. Übrigens haben wir für uns bereits entschieden, den Median freiwillig auszuweisen.
Positiv aus meiner Sicht ist die Aufforderung zur Vermeidung redundanter Berichtspflichten mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Für die Zielerreichung wäre es hinderlich, wenn gleiche Begrifflichkeiten an unterschiedlichen Stellen unterschiedlich definiert, ermittelt und berichtet werden. Bei der Entgelttransparenz liegt der Fokus auf dem jeweiligen Arbeitgeber innerhalb eines Landes und die CSRD blickt bei Konzernen länderübergreifend auf das Gender Pay Gap, was niemals zusammenpassen kann. Eine Lösung könnte sein, das Thema Gender Pay Gap ausschließlich in der spezialisierteren Richtlinie bzw. Gesetzgebung zu behandeln und aus der CSRD zu streichen.