Allerdings muss ich auch im gleichen Atemzug sagen: Die Pauschalreise muss auch zukünftig für Reisende preislich attraktiv bleiben und auch im Wettbewerb mit anderen Reiseprodukten wie etwa Leistungen, die Verbraucher:innen einzeln buchen, bestehen können. Es muss daher dringend verhindert werden, dass die ohnehin schon sehr verbraucherfreundliche Pauschalreise durch zusätzliche Auflagen übermäßig belastet wird – während Einzelleistungen nicht mit zusätzlichen Pflichten belegt werden.
Es ist wichtig festzuhalten: Das hohe Niveau an Absicherung bedeutet für uns Reiseveranstalter auch eine deutlich höhere wirtschaftliche Belastung. Deshalb darf die Politik nicht über das Ziel hinausschießen. Denn ein umfassender Verbraucherschutz greift nur dann, wenn die Pauschalreise auch gebucht wird. Die Preissensibilität und schrumpfende Haushaltsbudgets der Kundinnen und Kunden dürfen dabei nicht vergessen werden.
Der Kommissionsentwurf der EU sieht so beispielsweise vor, dass das Rücktrittsrecht der Reisenden ausgeweitet wird. Konkret geht es um unvermeidliche außergewöhnliche Umstände am Wohnsitz oder Abreiseort. Was ist damit gemeint? Starker Schneefall am Wohnort oder ein Streik, der den Nahverkehr lahmlegt und die Anreise der Kund:innen zum Flughafen erschwert. Dies geht aus meiner Sicht weit über den Verantwortungsbereich des Reiseveranstalters hinaus, dies wäre doch eine „Überabsicherung“. Denn der Flug vom Airport in Frankfurt startet auch dann ordnungsgemäß, wenn der Wohnort des Gasts in den bayerischen Bergen eingeschneit ist. Bereits heute berücksichtigen wir die Hinweise und Warnungen des Auswärtigen Amtes am Zielort, hier tragen wir die Verantwortung für unsere Gäste.
Im aktuell laufenden Gesetzgebungsverfahren muss daher nachgebessert werden. Es gilt solche preistreibenden Vorschläge genau abzuwägen – auch in Hinblick darauf, dass man auch in Zukunft Reisenden mit kleinem Budget Urlaube ermöglichen möchte. Gleiches gilt für die aktuell im Parlament diskutierte verpflichtende alternative Streitbeilegung im Schadensfall. Dieses Format passt nicht zum Produkt der Pauschalreise und würde nur unnötige Kosten verursachen. Denn als Reiseveranstalter sind wir stets vor Ort und versuchen immer, Anliegen von Kund:innen direkt zu klären und zu lösen. Unser Ziel ist es, dass unsere Gäste einen ungestörten und erholsamen Urlaub erleben. Das sagt auch die Kundenzufriedenheit in Bezug auf Pauschalreisen. Die liegt laut einer FORSA-Umfrage nämlich bei über 90 Prozent.
Ebenfalls kritisch sehen wir den stark eingegrenzten Anwendungsbereich der „verbundenen Reiseleistungen“ im Kommissionsentwurf. Dies würde selbstständige Reisebüros massiv benachteiligen, Reiseleistungen verteuern und zu einer Konsolidierung des Wettbewerbs führen. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass dies politisch gewünscht ist. Konkret würde dies nämlich bedeuten, dass wenn Kund:innen im Reisebüro zwei Einzelleistungen buchen, also etwa Flüge und ein Hotel, dies zu automatisch als Pauschalreise eingestuft wird – samt Absicherung. Dies ist für selbstständige Reisebüros wirtschaftlich und organisatorisch nicht leistbar und schafft Ungleichheit im Wettbewerb. Insofern begrüße ich die Position des EU-Rats, bei der mehrere Einzelleistungen vermittelt werden können, ohne dass daraus eine Pauschalreise entsteht, sofern ein bestimmter Buchungsablauf eingehalten wird.
Mein Werben für die Vorteile der Pauschalreise möchte ich mit beeindruckenden Zahlen abschließen, auch wenn es dafür noch einmal einen Rückblick auf die – auch für uns – schwierige Corona-Zeit bedarf: 240.000 deutsche Gäste zählte die Branche während der Anfänge der Pandemie in Zielgebieten. 185.000 dieser Urlauber:innen wurden von Reiseveranstaltern zurückgeholt. Diese Reiseveranstalter haben dann auch die entsprechenden Kosten getragen, da es sich um Pauschalreisen handelte. Die Rückreisen der weiteren 55.000 Reisenden wurden von der Bundesregierung organisiert – und durch die Urlauber:innen selbst getragen, denn hier handelte es sich nicht um Pauschalreisen.
Wir haben aufgrund der Pandemie, aber auch von Unwettern und Insolvenzen in den zurückliegenden Jahren enorm viel Erfahrung bei der Absicherung unserer Urlauber:innen gesammelt. Diese bringe ich jederzeit gerne in den weiteren Prozess um die Novellierung der Pauschalreiserichtlinie ein.