Porträt von Dr. Ulrike Regele

Politik

22. Juli 2025

„Der Bürokratieberg wird noch höher“

Die Stadt Tübingen hat Anfang 2022 erstmals in Deutschland eine kommunale Verpackungssteuer erhoben – mit dem Ziel, Mehrweglösungen zu fördern und die Umwelt von Verpackungsmüll zu entlasten. Wie dieser Ansatz nun deutschlandweit die Wirtschaft und Verbraucher:innen zu belasten droht und warum Anreize zu mehr Akzeptanz führen dürften als Strafen, erläutert Dr. Ulrike Regele in unserem Format „Stimme des Monats”. Sie leitet das Referat Handel bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) in Berlin.

Lesezeit: 5 Min.

Gemeinsam mehr erreichen: Bei der Vielzahl an politischen Maßnahmen, die uns als Handels- und Touristikunternehmen betreffen, arbeiten wir eng und vertrauensvoll mit Verbänden auf EU-, nationaler sowie regionaler Ebene zusammen. So auch mit der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). Sie ist die Dachorganisation der Industrie- und Handelskammern (IHKs) in Deutschland und vertritt die Interessen ihrer Mitgliedsunternehmen, so auch bei Handelsfragen. Ich freue mich daher sehr, dass Dr. Ulrike Regele in dieser Ausgabe unserer „Stimme des Monats“ zu Wort kommt und dabei die Diskussion um kommunale Verpackungssteuern aufgreift. Denn als deutschlandweit agierendes Handelsunternehmen treibt uns der drohende Flickenteppich einer kommunal unterschiedlich ausgearbeiteten Regulierung massiv umher. Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre!

Emilie Bourgoin, Group Director Public Affairs

Porträt von Emilie Bourgoin. Sie hat die Arme verschränkt und lächelt in die Kamera, der Hintergrund ist grau.

Emilie Bourgoin, Group Director Public Affairs

Liebe Leser:innen,

Deutschlands Unternehmen ächzen unter bürokratischen Anforderungen. Zahlreiche Regulierungen erfordern Aufmerksamkeit und müssen erfüllt werden, um gesetzestreu zu handeln. Allein im Gastgewerbe fallen nach einer DIHK-Studie durchschnittlich 14 zusätzliche Stunden pro Woche an, um 100 bis 125 komplexe Vorschriften etwa zur Kassenrichtlinie oder zur Datenschutzgrundverordnung zu erfüllen. Ähnliche Werte ergeben sich für den Einzelhandel: 38 Stunden pro Monat wenden kleine Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeiter:innen und weniger als 2 Millionen Euro Umsatz laut IHK-ibi-Studie 2024, für Bürokratie auf.

Auf Bundes- und EU-Ebene hat die Politik einige Entlastungen in Sachen Bürokratie angekündigt. Es bleiben und kommen aber genügend Regelungen, gerade für klein- und mittelständische Betriebe. Auf kommunaler Ebene wurde nun noch dazu eine neue „Lenkungssteuer“ gefunden, die das Ziel hat, Verschmutzung durch Verpackungsmüll in den Innenstädten zu reduzieren und Mehrwegsysteme zu fördern. Vorreiter ist die Stadt Tübingen, die die Steuer seit 2022 erhebt. Die Rechtmäßigkeit wurde Ende 2024 durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Seitdem haben sich weitere Kommunen für die Einführung entschieden oder diskutieren in den Gemeindegremien darüber. Es drohen hunderte von verschiedenen kommunalen Satzungen mit unterschiedlichen Steuersätzen auf Einwegverpackungen. Der Bürokratieberg wird somit noch höher. Die Steuer bezahlen müssen vor allem Gastronomie und Lebensmittelhandel, aber auch Kantinen, Kinos oder Eventveranstalter sind betroffen. Sie können die Steuer an die Verbraucher:innen weitergeben oder selbst tragen.

Weniger Müll und mehr Mehrweg-Einsatz sind grundsätzlich gute Ziele. Denn abgesehen von der CO2-Belastung durch Verpackungen ist Sauberkeit für viele Besucher:innen von Innenstädten ein wichtiger Teil der Lebensqualität. Kein Besucher geht gerne durch eine vermüllte Einkaufsstraße oder setzt sich in eine Parkanlage, die mit Verpackungsmüll übersät ist. Auch die Vermeidung von Einweg-Verpackungen und die Nutzung von Mehrweg-Alternativen ist zu befürworten – zumindest so lange letztere eine bessere Ökobilanz haben. 50 Cent für einen Einwegbecher oder 20 Cent für einen Trinkhalm werden fällig, um Verbraucher:innen für die Nutzung von mehr Mehrweg-Angeboten zu bewegen. Eine gute, einfache Lösung, oder? Das Gegenteil von „gut“ ist leider oft „gut gemeint“, wie das Beispiel Tübingen bereits zeigt.

Das Gegenteil von „gut“ ist leider oft „gut gemeint“, wie das Beispiel Tübingen bereits zeigt.

Dr. Ulrike Regele, Leiterin des Referats Handel bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK)

Porträt von Dr. Ulrike Regele

Dr. Ulrike Regele, Leiterin des Referats Handel bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK)

Die Tübinger Steuersatzung ist mit sieben inhaltlichen Paragraphen auf zwei Seiten zwar knappgehalten. Dazu kommen aber um die zwanzig Seiten mit Auslegungshinweisen. Ein Pizzakarton im Lieferservice fällt nicht unter die Verpackungssteuer, ein Pizzakarton bei Selbstabholung schon – auch, wenn die Pizza mit nach Hause genommen wird. Sushi mit Besteck ist verpackungssteuerpflichtig, ohne Besteck nicht. Ein Kauf beim Drive-In fällt nicht unter die Steuer. Parken die Kund:innen jedoch auf dem Parkplatz des Betriebs, holen die Ware im Geschäftslokal ab und fahren dann erst weiter, wird die Steuer sehr wohl fällig. Den Nachweis für das, was Kund:innen mit Verpackungen machen, liegt bei den Gastronom:innen oder Händler:innen und wird im Zweifelsfall von der Kommune geprüft. Das kostet Zeit. Und zwar nicht nur Zeit der Unternehmer:innen, sondern auch die der Verwaltungen, die schon heute oft nicht wissen, woher sie Fachkräfte nehmen sollen.

Die Erträge der Verpackungssteuer sollen theoretisch die Kosten für die Müllbeseitigung mitfinanzieren. Allerdings unterliegen die Einnahmen nicht der Zweckbindung, so dass jede Kommune mit dem Geld machen kann, was sie möchte. Die Kosten für die Beseitigung von Verpackungsmüll sollen außerdem zukünftig über die Erträge aus dem Einwegkunststoff-Fond finanziert werden. Zudem bezahlen Unternehmen bereits Abfall- und Straßenreinigungsgebühren und für Serviceverpackungen werden Lizenzentgelte im dualen System fällig.

Ja, die Tübinger Verpackungssteuer ist rechtlich zulässig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Aber vielleicht ist es sinnvoller, zunächst einmal nach Alternativen zu schauen, die weniger Bürokratie verursachen: mehr Projekte zur Förderung von Mehrweg-Angeboten sowie Sensibilisierung von Bevölkerung und Wirtschaft können dabei wichtige Elemente sein. Die IHKs stehen als Gesprächspartner vor Ort gerne zur Verfügung.

Ihre Dr. Ulrike Regele

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Dr. Ulrike Regele

Leiterin des Referats Handel bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK)

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Im Kompetenzzentrum Landwirtschaft arbeiten Expert:innen aus Landwirtschaft, Wissenschaft Erzeugung, Wirtschaft und Handel gemeinsam an wegweisenden Projekten für die heimische Landwirtschaft. Ein zentrales Thema: der Wandel von der Wertschöpfungskette zur Wertschätzungskette. Mehr dazu auf dem LinkedIn-Kanal des Kompetenzzentrum Landwirtschaft.