Zuerst einmal sind von diesem Gesetz nicht nur die landwirtschaftlichen Betriebe betroffen, sondern auch der Handel und die Konsument:innen. Die Haltung der Ferkel und Mastschweine wird deutlich aufwändiger. Einigkeit besteht in der gesamten Produktionskette, dass Tierschutz und Tierwohl wichtig sind und stetig und schrittweise weiterentwickelt werden müssen.
Die Novellierung des Tierschutzgesetzes sieht eine Verschärfung des Kupierverbots für Ferkelschwänze vor. Zukünftig ist die Haltung von Schweinen mit gekürzten Schwänzen nur noch in wenigen Ausnahmefällen erlaubt. Dieses Kupierverbot stellt die Betriebe vor große Herausforderungen. Aus bis heute nicht ausreichend erforschten Gründen kommt es sowohl in der Bioschweinehaltung als auch in der konventionellen Schweinehaltung zu Schwanzverletzungen durch Kauverhalten von Buchtengenossen. Der Einsatz von faserreichen Futtermitteln, Kaumaterialien, Spielzeug und mehr Platz führt nach meiner Erfahrung nicht zum befriedigenden Erfolg, sprich dem unversehrten Tier.