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Bericht des Aufsichtsrates 2025

Bericht des Aufsichtsrates der REWE-ZENTRALFINANZ eG, Köln, für das Geschäftsjahr 2025

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2025 hat der Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und den Vorstand bei der Leitung der Genossenschaft und des Konzerns regelmäßig beraten und seine Tätigkeit sorgfältig und kontinuierlich überwacht.

Der Vorstand hat den Aufsichtsrat in den Aufsichtsratssitzungen und zwischen den Sitzungen durch schriftliche und mündliche Berichte über die Geschäftspolitik, alle relevanten Aspekte der Unternehmensplanung einschließlich der Finanz-, Investitions- und Desinvestitionsplanung, den Gang der Geschäfte, die wirtschaftliche Lage der Genossenschaft und des Konzerns, die Finanzlage sowie über alle für den Konzern wichtigen Entscheidungen und Geschäftsvorgänge regelmäßig und umfassend informiert.

In sämtliche Entscheidungen, die für das Unternehmen von wesentlicher Bedeutung waren, wurde der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Zustimmungspflichtigen Geschäften hat der Aufsichtsrat nach eingehender Beratung und Prüfung der vom Vorstand übergebenen Unterlagen zugestimmt.

Im Geschäftsjahr 2025 hat sich der Aufsichtsrat in insgesamt 11 Sitzungen (teils in digitaler Austragung) gemeinsam mit den Mitgliedern des Vorstandes von allen wesentlichen Angelegenheiten der Genossenschaft unterrichten lassen. Darüber hinaus haben im Geschäftsjahr 2025 3 Audit Committee-Sitzungen, 4 Präsidiumssitzungen sowie 1 Personalausschusssitzung stattgefunden. Soweit erforderlich, holte der Aufsichtsrat vom Vorstand zusätzliche mündliche und schriftliche Berichte ein. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates ließ sich vom Vorstand laufend über wesentliche Entwicklungen und anstehende Entscheidungen unterrichten. Unter Beachtung der ihm nach Gesetz und Satzung auferlegten Aufgaben hat der Aufsichtsrat die erforderlichen Beschlüsse gefasst; darüber liegen gesonderte Protokolle vor. Der Aufsichtsrat hat sich durch seine Kontrollhandlungen und die Auskünfte und Nachweise des Vorstandes von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt.

Als zuständiger gesetzlicher Prüfungsverband im Sinne des § 54 Satz 1 GenG hat der REWE Prüfungsverband e.V. die Prüfung nach § 53 Abs. 1 GenG durchgeführt. Zwecks Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung wurden die Einrichtungen, die Vermögenslage und die Geschäftsführung gemäß § 53 Abs. 1 GenG durch den REWE Prüfungsverband e.V. geprüft. Der REWE Prüfungsverband e.V. hat die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, Zweigniederlassung Köln („KPMG“) beauftragt, gemeinsam mit dem REWE Prüfungsverband e.V., die Prüfung nach § 53 Abs. 2 GenG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 unter Anwendung von § 55 Abs. 3 GenG als Joint Audit durchzuführen.

Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht wurden durch die vom REWE Prüfungsverband e.V. gemäß § 55 Abs 3 GenG beauftragte KPMG geprüft. Der vom Vorstand aufgestellte Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2025, der Lagebericht und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 wurden jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Das Ergebnis der gesetzlichen Prüfung hat sowohl das Audit Committee als auch der Aufsichtsrat gemäß § 58 GenG in gemeinsamer Sitzung mit dem Vorstand und den Abschlussprüfern des REWE Prüfungsverbandes e.V.  und der KPMG erörtert. Die Abschlussprüfer berichteten über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung und standen zudem für Fragen und ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Jahresabschluss und Lagebericht sowie Konzernabschluss und Konzernlagebericht geben die wirtschaftliche Lage der Genossenschaft zutreffend wieder und führten zu keinen Beanstandungen. Der Aufsichtsrat ist mit dem Ergebnis der gesetzlichen Prüfung einverstanden. Auch mit dem Vorschlag für die Verwendung des Jahresergebnisses ist der Aufsichtsrat einverstanden.

Herr Jan Kunath ist mit Ablauf des 30.09.2025 aus dem Vorstand ausgeschieden.

Herr Erich Stockhausen, welcher auch das Amt als Aufsichtsratsvorsitzender innehatte, schied am 14.06.2025 aus dem Aufsichtsrat aus.

Herr Stefan Lenk trat die Nachfolge von Herrn Stockhausen als Aufsichtsratsvorsitzender der Gesellschaft zum 14.06.2025 an.

Herr Kay Dreysse trat die Nachfolge als Aufsichtsratsmitglied von Herrn Stockhausen im Aufsichtsratsgremium an.

Herr Helmut Göttmann, welcher auch das Amt als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender innehatte, schied am 14.06.2025 aus dem Aufsichtsrat aus.

Frau Franziska Blumenthal trat die Nachfolge von Herrn Göttmann als stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende am 14.06.2025 an.

Die Nachfolge von Herrn Göttmann im Aufsichtsrat trat Herr André Stürmer am 14.06.2025 an.

Außerdem legte Herr Lenk sein Mandat als Vorsitzender des Audit Committees am 09.09.2025 nieder.

Herr Jürgen Lang wurde am 09.09.2025 zum Vorsitzenden des Audit Committees gewählt.

Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstandes und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der REWE-ZENTRALFINANZ eG für die sehr gute Arbeit im Geschäftsjahr 2025. Einmal mehr wurden die erneut erheblichen Herausforderungen, vor die das Unternehmen gestellt wurde, mit hoher Kompetenz und erfolgreicher Zusammenarbeit bewältigt. Dafür gebührt allen, die daran mitgewirkt haben, großer Dank.

Köln, den 05. Mai 2026

DER AUFSICHTSRAT

gez.: Stefan Lenk

      -Vorsitzender-

Porträt von Stefan Lenk. Er hat die Arme verschränkt und lächelt in die Kamera. Im Hintergrund sind verschwommen andere Menschen in einem Raum zu sehen.

Über:

Stefan Lenk

Selbstständiger REWE-Kaufmann sowie Aufsichtsratsvorsitzender der REWE Group