{"id":27286,"date":"2022-11-15T15:29:00","date_gmt":"2022-11-15T14:29:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.rewe-group.com\/de\/?post_type=press_release&p=27286"},"modified":"2024-06-21T12:50:35","modified_gmt":"2024-06-21T10:50:35","slug":"der-touristik-group-verabschiedet-konzernweite-kinderschutzrichtlinie","status":"publish","type":"press_release","link":"https:\/\/www.rewe-group.com\/de\/presse-und-medien\/newsroom\/pressemitteilungen\/der-touristik-group-verabschiedet-konzernweite-kinderschutzrichtlinie\/","title":{"rendered":"DER Touristik Group verabschiedet konzernweite Kinderschutzrichtlinie"},"content":{"rendered":"\n
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K\u00f6ln\/Frankfurt, 15. November 2022. Der Reisekonzern DER Touristik setzt sich verst\u00e4rkt f\u00fcr den Schutz von Kindern im Tourismus ein und verabschiedet zum 20.\u00a0November 2022, dem internationalen Tag der Kinderrechte, erstmals eine gruppenweite Kinderschutzrichtlinie. Diese gilt f\u00fcr alle Unternehmenseinheiten. Dazu z\u00e4hlen Reiseveranstalter, Zielgebietsagenturen, die eigenen Hotels sowie Reiseb\u00fcros. Wir engagieren uns bereits seit vielen Jahren in mehreren Brancheninitiativen und im Rahmen des Kinderschutzkodex f\u00fcr Tourismusunternehmen (The Code) f\u00fcr einen besseren Schutz von Kindern vor Missbrauch im Tourismus<\/q>, sagt S\u00f6ren Hartmann, CEO DER\u00a0Touristik Group. Bisher lag unser Fokus auf der Pr\u00e4vention von sexueller Ausbeutung \u2013 die neue Kinderschutzrichtlinie geht weit dar\u00fcber hinaus<\/q>, so Hartmann.<\/p>\n

Der neuen Kinderschutzrichtlinie vorausgegangen ist eine Risikoanalyse der touristischen Angebote und eine Bewertung, wie sich diese auf die Wahrung der Kinderrechte auswirken. Dazu z\u00e4hlen beispielsweise Schul- und Waisenhausbesuche im Rahmen von Reisen. Oftmals sind solche Angebote mit den besten Absichten aufgesetzt worden und sollen auch der Spendengenerierung dienen. Aber letztendlich schaden sie den Kindern mehr, als sie ihnen nutzen<\/q>, so das Fazit von Laura Steden, Director Corporate Responsibility der DER Touristik Group. So werden bei Schulbesuchen gesch\u00fctzte Lernorte gest\u00f6rt, finanzielle Abh\u00e4ngigkeiten erzeugt und die Pers\u00f6nlichkeitsrechte der Kinder missachtet.<\/p>\n

Mit der Kinderschutzrichtline gibt die DER Touristik Group ihren weltweiten Einheiten klar definierte Prozesse und Anforderungen vor. Diese beinhalten u.a. Anforderungen an die Produkte, Hilfestellung zur Kommunikation von Kinderechten und zum Kinderschutz, Ma\u00dfnahmen zur Schulung und Sensibilisierung von Mitarbeitenden der Veranstalter, Reiseb\u00fcros, Hotels, Zielgebietsagenturen, der Reisleitung und von Partnern sowie zur Aufkl\u00e4rung von Kunden.<\/p>\n

Auch die bereits existierenden Meldemechanismen werden im Rahmen der neuen Kinderschutzrichtlinie erweitert. Bisher lag der Fokus auf der Meldeplattform www.nicht-wegsehen.net, auf der Verdachtsf\u00e4lle und Hinweise auf sexuelle Ausbeutung von Kindern gemeldet werden k\u00f6nnen. Zus\u00e4tzlich eingef\u00fchrt werden interne Melde- und Eskalationsmechanismen, um fr\u00fchzeitig Missst\u00e4nde aufzudecken und Betroffenen Unterst\u00fctzung anzubieten.<\/p>\n <\/div>\n\n <\/div>\n<\/div>\n\n

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Ma\u00dfnahmen der Kinderschutzrichtlinie der DER Touristik Group sind u.a.:<\/h2>