{"id":6189,"date":"2020-12-22T16:28:06","date_gmt":"2020-12-22T15:28:06","guid":{"rendered":"https:\/\/www.rewe-group.com\/?page_id=6189"},"modified":"2026-03-23T13:24:28","modified_gmt":"2026-03-23T12:24:28","slug":"expansion-bei-rewe","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.rewe-group.com\/de\/unternehmen\/expansion-und-immobilien\/wir-suchen-interessante-standorte-und-immobilien\/expansion-bei-rewe\/","title":{"rendered":"Expansion bei REWE"},"content":{"rendered":"\n
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Dank unserer hervorragenden Entwicklung werden wir auch in den n\u00e4chsten Jahren bundesweit stark expandieren. Daf\u00fcr suchen wir geeignete Grundst\u00fccke sowie bestehende oder geplante Immobilien oder Ladenfl\u00e4chen, die wir anmieten oder kaufen k\u00f6nnen. Auf spezifische architektonische und nutzungsbezogene Vorgaben geht REWE ebenso flexibel ein wie auf Anforderungen von integrierten Standortlagen, Denkmalschutz oder die neuesten technischen und umweltschonenden Standards.<\/p>\n <\/div>\n\n <\/div>\n<\/div><\/div>\n<\/div>\n\n\n\n

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REWE ist auf Expansionskurs<\/h2>\n

Deshalb suchen wir Grundst\u00fccke, Immobilien und Ladenfl\u00e4chen an geeigneten Standorten, die wir anmieten oder kaufen k\u00f6nnen. Gleichzeitig bieten wir attraktive Ladenlokale und Verkaufsfl\u00e4chen zur Anmietung.<\/p>\n <\/div>\n\n <\/div>\n<\/div>\n\n

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Neue Erkenntnisse und ihre Konsequenzen f\u00fcr eine qualifizierte Nahversorgung<\/h2>\n

Eine breit angelegte Forschungsstudie der HafenCity Universit\u00e4t Hamburg und des Instituts f\u00fcr Immobilienwirtschaft der Universit\u00e4t Regensburg hat im Auftrag des HDE und des BVL erstmalig nachgewiesen, dass die Regelvermutung des \u00a7 11 Abs. 3 BauNVO f\u00fcr den Lebensmitteleinzelhandel einer wissenschaftlichen Grundlage entbehrt und ein planerisches Ungleichgewicht in der Genehmigungspraxis bez\u00fcglich der unterschiedlichen Betriebstypen des Lebensmitteleinzelhandels besteht: Lebensmittelvollsortimenter haben demnach geringere bis vergleichbare Auswirkungen wie Lebensmitteldiscounter. F\u00fcr die planerische Beurteilung von Ansiedlungsvorhaben mit Vollsortimentern ist daher insbesondere auf die m\u00f6gliche Anwendung der in \u00a7 11 Abs. 3 Satz 4 BauNVO bestehenden Ausnahmeregelung hinzuweisen.<\/p>\n <\/div>\n\n <\/div>\n<\/div><\/div>\n<\/div>\n\n\n\n

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