Kommunale Verpackungssteuern<\/h2>\n
Anfang 2022 hat die Stadt T\u00fcbingen eine kommunale Verpackungssteuer eingef\u00fchrt. Nach Klagen von betroffenen Unternehmen hat das Bundesverfassungsgericht die Steuer am 22. Januar 2025 f\u00fcr rechtm\u00e4\u00dfig erkl\u00e4rt.<\/p>\n
Vorgebliches Ziel der Steuer ist es, den Einsatz von Mehrwegl\u00f6sungen zu f\u00f6rdern und die Umwelt durch weniger Verpackungsm\u00fcll zu entlasten. Die Einnahmen sollen f\u00fcr die Stadtreinigung eingesetzt werden. Doch die Strafsteuer nach T\u00fcbinger Modell ist weder ein effizientes noch ein gerechtes Mittel zur Reduktion von Verpackungsm\u00fcll.<\/p>\n
Zahlreiche Kommunen haben mittlerweile \u00e4hnliche Pl\u00e4ne, die wir als REWE Group kritisch sehen.<\/p>\n <\/div>\n\n <\/div>\n<\/div><\/div>\n\n\n\n