{"id":47798,"date":"2026-03-27T16:09:23","date_gmt":"2026-03-27T15:09:23","guid":{"rendered":"https:\/\/www.rewe-group.com\/de\/?post_type=3questions&p=47798"},"modified":"2026-03-27T16:09:25","modified_gmt":"2026-03-27T15:09:25","slug":"michael-fraessdorf-zur-entgelttransparenzrichtlinie","status":"publish","type":"3questions","link":"https:\/\/www.rewe-group.com\/de\/presse-und-medien\/newsroom\/drei-fragen\/michael-fraessdorf-zur-entgelttransparenzrichtlinie\/","title":{"rendered":"Michael Fr\u00e4\u00dfdorf zur Entgelttransparenzrichtlinie"},"content":{"rendered":"\n
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    Die Kommission \u2013 bestehend aus Rechtswissenschaftler:innen sowie Vertreter:innen von Sozialpartnern, Unternehmensverb\u00e4nden und Verb\u00e4nden mit dem Schwerpunkt Personalmanagement \u2013 hat sich mit einer b\u00fcrokratiearmen und wirksamen Umsetzung der Richtlinie besch\u00e4ftigt. Wie praxistauglich sind die Vorschl\u00e4ge aus Ihrer Sicht geworden?<\/h2>\n
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    Grunds\u00e4tzlich ist die Idee, den Fokus der Kommission auf die b\u00fcrokratiearme Umsetzung zu setzen, sehr zu begr\u00fc\u00dfen. Positiv bewerte ich zudem die im Abschlussbericht wiederholt vorkommende Aufforderung an den Gesetzgeber, die in der Richtlinie vorhandenen Regelungsl\u00fccken zum Beispiel zur Bildung der Vergleichsgruppen zu schlie\u00dfen. Es w\u00e4re eine deutliche Entlastung f\u00fcr die Arbeitgeber, verbindliche und l\u00fcckenlose Vorgaben mit dem Gesetzestext zu erhalten und nicht darauf warten zu m\u00fcssen, dass Regelungsl\u00fccken in den kommenden Jahren erst durch die gerichtliche Rechtsprechung geschlossen werden.<\/p>\n

    Ein bisschen mehr Mut h\u00e4tte ich mir gew\u00fcnscht, kleine und mittelst\u00e4ndische Unternehmen vor dem \u201eB\u00fcrokratiemonster\u201c zu sch\u00fctzen. Diese Unternehmen sind das R\u00fcckgrat unserer Wirtschaft \u2013 so auch in unserem genossenschaftlichen Unternehmen. Sie sollten in den aktuell schwierigen Zeiten eher gest\u00fctzt als in ihrer unternehmerischen Freiheit beschr\u00e4nkt und durch B\u00fcrokratie unn\u00f6tig behindert werden. Die Sinnhaftigkeit von Berichtspflicht und individuellen Ausk\u00fcnften bei Unternehmen mit weniger als 300 Besch\u00e4ftigten erschlie\u00dft sich mir ohnehin nicht, da die Vergleichsgruppen dort h\u00e4ufig zu klein sind, um aussagekr\u00e4ftige Ergebnisse zu erzielen.<\/p>\n

    Ebenfalls mit Blick auf die Praxis kann ich sagen: Der Mittelwert ist der falsche Weg, um Lohnl\u00fccken aufzuzeigen und Entscheidungen abzuleiten, wie diese nachhaltig zu schlie\u00dfen sind. Deshalb pl\u00e4dieren wir hier \u2013 abweichend von den Empfehlungen der Kommission \u2013 f\u00fcr den Median als Grundlage, da er deutlich stabiler und zuverl\u00e4ssiger auf Ausrei\u00dfer und Ver\u00e4nderungen in der Vergleichsgruppe reagiert als der Mittelwert. \u00dcbrigens haben wir f\u00fcr uns bereits entschieden, den Median freiwillig auszuweisen.<\/p>\n

    Positiv aus meiner Sicht ist die Aufforderung zur Vermeidung redundanter Berichtspflichten mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). F\u00fcr die Zielerreichung w\u00e4re es hinderlich, wenn gleiche Begrifflichkeiten an unterschiedlichen Stellen unterschiedlich definiert, ermittelt und berichtet werden. Bei der Entgelttransparenz liegt der Fokus auf dem jeweiligen Arbeitgeber innerhalb eines Landes und die CSRD blickt bei Konzernen l\u00e4nder\u00fcbergreifend auf das Gender Pay Gap, was niemals zusammenpassen kann. Eine L\u00f6sung k\u00f6nnte sein, das Thema Gender Pay Gap ausschlie\u00dflich in der spezialisierteren Richtlinie bzw. Gesetzgebung zu behandeln und aus der CSRD zu streichen.<\/p>\n <\/div>\n <\/li>\n

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    Die Umsetzung in nationales Recht muss bis zum Sommer erfolgt sein. Unternehmen werden also nicht allzu viel Zeit haben, um ihre Systeme auf das Gesetz auszurichten. Dies im Blick, welche Punkte werden f\u00fcr Sie hier entscheidend sein?<\/h2>\n
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    Ich bin unserem Vorstand sehr dankbar, dass wir fr\u00fchzeitig ein Projekt aufsetzen durften, um uns auf das Thema vorzubereiten. Aufgrund der noch ausstehenden Umsetzung in nationales Recht haben wir uns bisher an der EU-Richtlinie als Mindeststandard orientiert und so bereits einiges an Vorarbeit leisten k\u00f6nnen. Dennoch warten wir dringend auf das deutsche Gesetz, da hier noch einige Weichenstellungen f\u00fcr unser Projekt zu erwarten sind, ohne die wir unsere Vorbereitungen nicht abschlie\u00dfen k\u00f6nnen.<\/p>\n

    Das \u201eoder\u201c in \u201egleicher oder gleichwertiger T\u00e4tigkeit\u201c in der EU-Richtlinie hat mich von Beginn an irritiert. Hier hoffe ich darauf, dass der finale Gesetzestext den Regelungswillen etwas verdeutlicht, denn es ist schon ein Unterschied, ob ich eher kleine Vergleichsgruppen (gleiche T\u00e4tigkeiten) oder eher gro\u00dfe Vergleichsgruppen (gleichwertige T\u00e4tigkeiten) bilde. Auch bei den individuellen Ausk\u00fcnften wird es wesentliche Ver\u00e4nderungen geben im Vergleich zum bisherigen Entgelttransparenzgesetz, welches 2017 in Deutschland eingef\u00fchrt wurde.<\/p>\n

    Es ist mit einem deutlich h\u00f6heren Anfragevolumen zu rechnen, da die Ausk\u00fcnfte zuk\u00fcnftig \u2013insbesondere f\u00fcr m\u00e4nnliche Kollegen \u2013 viel interessanter werden als bisher. Gleichzeitig wird f\u00fcr Unternehmen entscheidend sein, eine klare Struktur in den Verg\u00fctungsdaten zu haben. Daher stellen die beiden Optionen des Abschlussberichts, nach denen die individuellen Ausk\u00fcnfte erst 2027 nach den neuen Regelungen eingeholt werden m\u00fcssen, eine wichtige Entlastung f\u00fcr die Arbeitgeber dar. Sie sind aus meiner Sicht sogar eine notwendige Voraussetzung, damit die Verfahren \u00fcberhaupt qualit\u00e4tsgesichert und sinnvoll durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n <\/div>\n <\/li>\n

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    Was tut die REWE Group dar\u00fcber hinaus f\u00fcr Chancengleichheit?<\/h2>\n
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    Wir setzen auf ein strategisches Personalmanagement mit sicheren Arbeitsbedingungen, ma\u00dfgeschneiderten Weiterbildungsangeboten und die Basis dessen bildet die Wertsch\u00e4tzung gegen\u00fcber jeder und jedem Einzelnen.<\/p>\n

    Jenseits der Entgeltgleichheit zwischen den Geschlechtern, auf die das neue Gesetz einzahlen wird, ist uns auch die Entgeltgleichheit zwischen ethnischen und sozio\u00f6konomischen Hintergr\u00fcnden ein Anliegen. So haben wir bereits 2017 die Charta der Vielfalt unterzeichnet.<\/p>\n

    Die Ziele der EU-Richtlinie sind daher in vollem Einklang mit den uns selbst gesteckten Zielen. Das Projekt betreiben wir nicht nur um die gesetzlichen Vorgaben zu erf\u00fcllen, sondern wir sehen und nutzen viele M\u00f6glichkeiten zur Optimierung am Wegesrand, die uns als Arbeitgeber noch besser machen.<\/p>\n

    Meine Hoffnung bleibt trotzdem, dass der Gesetzgeber ein gesundes Ma\u00df zwischen zus\u00e4tzlicher Belastung f\u00fcr die Arbeitgeber in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten und dem berechtigten Anspruch nach geschlechterunabh\u00e4ngiger und fairer Verg\u00fctung der Besch\u00e4ftigten findet.<\/p>\n <\/div>\n <\/li>\n <\/ul>\n\n

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    \u00dcber:<\/h2>

    \n Michael Fr\u00e4\u00dfdorf <\/p>\n\n

    ist seit 2017 Head of Compensation & Benefits und Projektleiter Entgelttransparenz.<\/p>\n \n <\/div>\n <\/div>\n<\/div>\n <\/div>\n <\/div>\n<\/div><\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n\n\n\n

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