Im Rahmen unserer gemeinsamen Zusammenarbeit möchten wir Sie über die Einführung der E-Rechnung bei der REWE Group informieren.
Der Empfang elektronischer Rechnungen für nach 31.12.2024 ausgeführte inländische B2B-Umsätze ist ab 01.01.2025 verpflichtend.
Bis zur finalen Umstellung auf die E-Rechnung ist die Einreichung von Rechnungen als PDF-Datei und in Papierform über die bestehenden Eingangskanäle für bestimmte Übergangszeiträume und ohne zusätzliche Bestätigung unsererseits weiterhin möglich und gesetzlich zulässig.
Rechnungen im EDIFACT-Format sind auch über die Übergangszeiträume hinaus und ohne explizite Zustimmung weiterhin nutzbar.
Vor dem Hintergrund der noch andauernden Überarbeitung der Kernrechnung im Jahr 2025, empfehlen wir Ihnen, im Übergangszeitraum erst nach Abstimmung mit uns im weiteren Jahresverlauf 2025 auf die E-Rechnung umzustellen.
Ein geregelter Übergang zur E-Rechnung bedarf einer Absprache, um Besonderheiten im Austausch mit der REWE Group korrekt abbilden zu können. Insbesondere sind das elektronische Rechnungsformat sowie der Übermittlungsweg zu vereinbaren.
Hierzu finden Sie nachfolgend weitere Informationen und die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme.