Mitgliedschaft für Mitarbeitende

Mitglied werden

Sie haben sich für eine Mitgliedschaft entschieden? Dann füllen Sie eine Beitrittserklärung aus und reichen sie bei Ihrem Gehaltssachbearbeiter ein. Marktmitarbeiter, die in einer REWE oder Penny Filiale arbeiten finden das passende Formular hier, Mitarbeiter aus Partnermärkten hier. Sie sind kein Marktmitarbeiter und Ihr Formular ist nicht dabei? Dann wenden Sie sich bitte direkt an Ihr zuständiges Abrechnungscenter, dort erhalten Sie das entsprechende Formular.

Ihre Beiträge

Sie können Ihre eigenen Beiträge in der REWE Group-Pensionskasse jederzeit anheben oder senken. Auch eine Beitragsfreistellung ist zeitlich unbegrenzt möglich. Reichen Sie dafür einfach eine Beitrittserklärung mit dem gewünschten Änderungsbetrag bei Ihrem Gehaltssachbearbeiter ein.

Der jährliche Kontoauszug

Einmal jährlich erstellt die Pensionskasse einen Kontoauszug, der Ihre erreichte Anwartschaft dokumentiert und Ihnen als Anhaltspunkt für Ihre Vorsorgeplanung dient. Den Kontoauszug können Sie online unter www.hhpk.de/MeineHPK abrufen. Die Zugangsdaten für die Erstanmeldung finden Sie auf Ihrem Begrüßungsschreiben, das Ihnen bei Eintritt in die REWE Group-Pensionskasse zugesendet wird.

Den Arbeitgeber wechseln

a) Sie scheiden aus  einem Unternehmen der REWE Group aus: Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis beenden, bleibt Ihr Vorsorgekonto erhalten. Häufig ermöglicht der neue Arbeitgeber die Fortführung Ihres Vorsorgekontos – auch wenn er kein Mitgliedsunternehmen der Pensionskasse ist. Sie können Ihr Vorsorgekonto auch beitragsfrei stehenlassen. Es wächst durch die Überschussbeteiligung der Pensionskasse trotzdem weiter an. Alternativ können Sie Ihr Vorsorgekonto auflösen und das Deckungskapital auf die von Ihrem neuen Arbeitgeber beauftragte Einrichtung übertragen. Den Übertragungsantrag auf einen neuen Arbeitgeber finden Sie hier.

b) Sie treten in ein Unternehmen der REWE Group ein: Dann empfehlen wir Ihnen: Stellen Sie den Altersvorsorgevertrag Ihres Vorarbeitgebers beitragsfrei und beginnen Sie neu in der REWE Group-Pensionskasse. So vermeiden Sie eventuelle Übertragungsverluste. Wünschen Sie, den Vertrag Ihres Vorarbeitgebers aufzulösen oder war Ihr vorheriger Arbeitgeber auch Mitgliedsunternehmen der Hamburger Pensionskasse, so können Sie den Übertragungswert einfach auf Ihr neues Mitgliedskonto bei der REWE Group-Pensionskasse einzahlen lassen. Die Übertragungsunterlagen finden Sie hier.

Kündigung des Vorsorgekontos

Eine vorzeitige Auszahlung des Vorsorgekontos ist nicht möglich.