Den Arbeitgeber wechseln
a) Sie scheiden aus einem Unternehmen der REWE Group aus: Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis beenden, bleibt Ihr Vorsorgekonto erhalten. Häufig ermöglicht der neue Arbeitgeber die Fortführung Ihres Vorsorgekontos – auch wenn er kein Mitgliedsunternehmen der Pensionskasse ist. Sie können Ihr Vorsorgekonto auch beitragsfrei stehenlassen. Es wächst durch die Überschussbeteiligung der Pensionskasse trotzdem weiter an. Alternativ können Sie Ihr Vorsorgekonto auflösen und das Deckungskapital auf die von Ihrem neuen Arbeitgeber beauftragte Einrichtung übertragen. Den Übertragungsantrag auf einen neuen Arbeitgeber finden Sie hier.
b) Sie treten in ein Unternehmen der REWE Group ein: Dann empfehlen wir Ihnen: Stellen Sie den Altersvorsorgevertrag Ihres Vorarbeitgebers beitragsfrei und beginnen Sie neu in der REWE Group-Pensionskasse. So vermeiden Sie eventuelle Übertragungsverluste. Wünschen Sie, den Vertrag Ihres Vorarbeitgebers aufzulösen oder war Ihr vorheriger Arbeitgeber auch Mitgliedsunternehmen der Hamburger Pensionskasse, so können Sie den Übertragungswert einfach auf Ihr neues Mitgliedskonto bei der REWE Group-Pensionskasse einzahlen lassen. Die Übertragungsunterlagen finden Sie hier.