Die Leistungen
für Mitarbeitende

Die wesentlichen Leistungen der Pensionskasse bestehen in der Zahlung von Altersrenten, Hinterbliebenenrenten und Erwerbsminderungsrenten. Auch Kapitalzahlungen werden unter Einhaltung enger zeitlicher Vorgaben ermöglicht, ebenso werden auf Wunsch Vorruhestandsrenten ausgezahlt.

Altersrente

Hinterbliebenenrente

  • 60 % des Rentenanspruchs des Begünstigten

  • Lebenslang oder bis zur Wiederheirat

  • Waisen bis zum 18., während der Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr

  • 20% Halbwaisenrente, 40 % Vollwaisenrente

  • Wartezeit 36 Monate

Erwerbsminderungsrente

  • Rentenzahlung in Höhe des erreichten Anspruchs während der Dauer der Erwerbsminderung

  • Voraussetzung: Rentenbescheid der gesetzlichen Rentenversicherung Wartezeit 36 Monate

Kapital statt Rente

Großes Kapitalwahlrecht:

  • Wahlmöglichkeit zwischen Alter 56 ½ und 57 Jahre nach min. 12 Jahren Mitgliedschaft

  • Nachteil: frühzeitige Festlegung (ca. 10 Jahre vor Renteneintritt)

Kleines Kapitalwahlrecht:

  • Rente unter 62 Euro (2016) monatlich, kann auf Antrag einmalig ausgezahlt werden.

Vorruhestandsrente

  • Umwandlung eines Teils der Rente in eine Vorruhestandsrente um die Zeit zwischen Beschäftigungsende und Beginn der gesetzlichen Rente zu überbrücken

  • Anschließend lebenslange Altersrente aus unverbrauchtem Teil der Anwartschaft

  • Prognoserechnungen über den Vorruhestandsrechner

  • Einzelheiten erfragen Sie bitte über die Hotline der Pensionskasse: 040 – 280145301