Die wesentliche Leistung der Pensionskasse besteht in der Gewährung einer lebenslangen Altersrente. Auch Kapitalzahlungen werden unter Einhaltung enger zeitlicher Vorgaben ermöglicht. Darüber hinaus haben Sie einen Risikoschutz, der Ihren Familienangehörigen im Fall Ihres Todes eine Hinterbliebenenrente zahlt und Sie selbst durch eine Erwerbsminderungsrente schützt. Ergänzend zu diesen Basis-Risikoleistungen empfehlen wir unbedingt die Vorsorge mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.
Leistungen für Kaufleute
Altersrente
Bezug frühestens ab Alter 62, spätestens mit Alter 67
lebenslange Zahlung
Prognose mit Hilfe des Rentenrechners möglich
Online-Rentenantrag über www.hhpk.de/MeineHPK
Hinterbliebenenrenten
60 % des Rentenanspruchs des Begünstigten
Lebenslang oder bis zur Wiederheirat
Waisen bis zum 18., während der Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr
20% Halbwaisenrente, 40 % Vollwaisenrente
Wartezeit 36 Monate
Erwerbsminderungsrente
Rentenzahlung in Höhe des erreichten Anspruchs während der Dauer der Erwerbsminderung
Voraussetzung: Rentenbescheid der gesetzlichen Rentenversicherung oder fachärztliches bzw. amtsärztliches Gutachten
Wartezeit 36 Monate
Kapitalzahlung
Großes Kapitalwahlrecht:
Wahlmöglichkeit zwischen Alter 56 ½ und 57 Jahre nach min. 12 Jahren Mitgliedschaft
Nachteil: frühzeitige Festlegung (ca. 10 Jahre vor Renteneintritt)
Kleines Kapitalwahlrecht:
Rente unter 62 Euro (2016) monatlich, kann auf Antrag einmalig ausgezahlt werden.