Leistungen für Kaufleute

Die wesentliche Leistung der Pensionskasse besteht in der Gewährung einer lebenslangen Altersrente. Auch Kapitalzahlungen werden unter Einhaltung enger zeitlicher Vorgaben ermöglicht. Darüber hinaus haben Sie einen Risikoschutz, der Ihren Familienangehörigen im Fall Ihres Todes eine Hinterbliebenenrente zahlt und Sie selbst durch eine Erwerbsminderungsrente schützt. Ergänzend zu diesen Basis-Risikoleistungen empfehlen wir unbedingt die Vorsorge mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.

Altersrente

Hinterbliebenenrenten

  • 60 % des Rentenanspruchs des Begünstigten

  • Lebenslang oder bis zur Wiederheirat

  • Waisen bis zum 18., während der Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr

  • 20% Halbwaisenrente, 40 % Vollwaisenrente

  • Wartezeit 36 Monate

Erwerbsminderungsrente

  • Rentenzahlung in Höhe des erreichten Anspruchs während der Dauer der Erwerbsminderung

  • Voraussetzung: Rentenbescheid der gesetzlichen Rentenversicherung oder fachärztliches bzw. amtsärztliches Gutachten

  • Wartezeit 36 Monate

Kapitalzahlung

Großes Kapitalwahlrecht:

  • Wahlmöglichkeit zwischen Alter 56 ½ und 57 Jahre nach min. 12 Jahren Mitgliedschaft

  • Nachteil: frühzeitige Festlegung (ca. 10 Jahre vor Renteneintritt)

Kleines Kapitalwahlrecht:

  • Rente unter 62 Euro (2016) monatlich, kann auf Antrag einmalig ausgezahlt werden.