Beim Bezahlen mit EC-Karte und Unterschrift bei REWE Group kein Datenschutzrisiko
Köln, 07.05.10
Pauschale Kritik am Bezahlverfahren nicht nachvollziehbar
Die REWE Group weist die öffentlichen Vorwürfe gegen das in ihren Märkten neben anderen Bezahlverfahren praktizierte Bezahlen per EC-Lastschrift mit Unterschrift als haltlos zurück. Die nunmehr kritisierte Praxis entspricht den Regelungen des Deutschen Lastschriftverfahrens. Die Kassenbontexte sind mit Datenschützern abgestimmt. Insgesamt ist das Bezahlen per EC-Lastschrift mit Unterschrift für den Kunden schnell, bequem und auch im Hinblick auf den Datenschutz sicher.
Bezahlt ein Kunde in einem der Märkte der REWE Group mit seiner EC-Karte so genehmigt er mit seiner Unterschrift lediglich die Weitergabe von kaufbezogenen Daten an den Dienstleister Easycash. Kaufbezogene Daten sind die Bankleitzahl, die Kontonummer, die Bonsumme, der Markt sowie das Kaufdatum. Personenbezogene Daten wie Vorname oder Name werden nicht weitergeben, zumal diese nicht auf der EC-Karte gespeichert sind. Der Dienstleister übernimmt dann die Abwicklung mit der Bank des Kunden. Eine anderweitige Weitergabe oder Nutzung der Daten durch diesen Dienstleister ist vertraglich ausgeschlossen.
Dieser Ablauf entspricht den Regelungen des Deutschen Lastschriftverfahrens und trägt den Belangen des Datenschutzes Rechnung. Für den Kunden hat das Lastschriftverfahren mit Unterschrift im Vergleich zur Nutzung seiner PIN den Vorteil, dass er die Lastschrift mit Unterschrift widerrufen kann. In diesem Fall kehrt sich die Beweislast um. Dies hat zur Folge, dass der Händler den Kauf belegen muss.
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