Lexikon Q - S

Sozialversicherung

Selbstverständlich genießen auch Auszubildende den Schutz der Sozialversicherung. Das heißt, während der Ausbildungszeit sind Sie sowohl kranken-, pflege- und rentenversichert als auch in der Arbeitslosenversicherung. Das klingt zwar nach viel Bürokratie, ist es aber nicht. Zumindest nicht für Sie. Denn um die Anmeldung bei den einzelnen Versicherungen kümmern wir uns. An dieser Stelle können wir leider nicht weiter auf das umfangreiche Thema Sozialversicherung eingehen. Wenn Sie tiefere Einblicke wünschen, gibt es Hinweise unter unseren Links.