Das weiß jedes Kind: Wer Rechte hat, hat auch Pflichten. Um es mal im Beamten-Deutsch der IHK auszudrücken, ist der/die Auszubildende verpflichtet, die Fertigkeiten und Kenntnisse seines/ihres Berufes zu erwerben. Im eigenen Interesse liegt sorgfältiges Arbeiten, Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen und am Berufsschulunterricht, das Führen von Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweisheften, Befolgen von Weisungen, Beachten der für die Firma geltenden Ordnung und sorgfältiges Umgehen mit Maschinen und Einrichtungen. Selbstverständlich dürfen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht weitergegeben werden.
Auch in Ihrem Ausbildungsvertrag ist die so genannte Probezeit festgelegt. Diese beträgt bei Ausbildungsberufen in der Regel drei Monate. Während dieser Zeit können sowohl der Ausbildende als auch der Auszubildende jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Das klingt viel schlimmer, als es eigentlich ist. Denn die Probezeit hat auch für Sie einige Vorteile. Sie gibt Ihnen nämlich die Möglichkeit auszuloten, ob Sie sich überhaupt für den richtigen Beruf entschieden haben und - nicht zu vergessen - ob wir überhaupt "zu Ihnen passen".