Lexikon J - M

Krankheit

Wenn Sie während Ihrer Ausbildung krank werden sollten, müssen Sie Ihrem Ausbilder so schnell wie möglich eine so genannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen - man spricht auch vom gelben Schein. Dieser ist spätestens nach dem dritten Tag bei deinem Ausbilder vorzulegen. Ansonsten droht Ihnen eine Abmahnung. Wenn Sie hingegen nur einen Tag krank sind, reicht auch ein Anruf. Der sollte aber in jedem Fall erfolgen.

Krankengeld

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen mal nicht zur Schule oder in den Betrieb gehen können, wird diese Ausfallzeit natürlich nicht vom Lohn abgezogen. Schließlich kann jeder krank werden. Man spricht dann von Entgeltfortzahlung. Für gewöhnlich zahlt der Arbeitgeber sechs Wochen lang Ihr Gehalt weiter. Danach springt die gesetzliche Krankenversicherung mit dem so genannten Krankengeld ein. Die Kasse ersetzt die 70 Prozent des zuletzt bezogenen regelmäßigen Brutto-Arbeitsentgelts, maximal aber 90 Prozent Ihres Netto-Gehalts.

Kündigung

Vielleicht haben Sie ja bereits den Punkt Probezeit gelesen. Wenn ja, dann wissen Sie, dass man innerhalb der Probezeit jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen bzw. gekündigt werden kann. Aber auch danach muss Ihnen ja die Möglichkeit gegeben sein, das Arbeitsverhältnis zu beenden - entweder, weil Sie eine andere Ausbildung beginnen oder aber die Ausbildung aufgeben wollen. Im Gegenzug kann Ihnen nur gekündigt werden, wenn Sie sich groben Unfug zuschulden kommen lassen, indem Sie beispielsweise unentschuldigt fehlen, häufig zu spät kommen oder Firmengeheimnisse ausplaudern. Erforderlich ist allerdings zunächst eine Abmahnung. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist nach der Probezeit vier Wochen. Auf alle Fälle hat die Kündigung schriftlich zu erfolgen.

Lohnsteuerkarte

Weil auch für die Ausbildungsvergütung Lohnsteuer zu entrichten ist, brauchen Sie eine Lohnsteuerkarte. Die Lohnsteuerkarte stellt man Ihnen beim für Sie zuständigen Einwohnermeldeamt aus. Anschließend musst die Karte beim Arbeitgeber abgegeben werden. Am Jahresende erhält man sie dann ausgefüllt zurück und legt sie seiner Lohnsteuererklärung an das Finanzamt bei. Anhand Ihrer Lohnsteuerkarte kann das Finanzamt erkennen, wie viel Sie verdient haben und wie viel Ihnen womöglich an zuviel gezahlten Steuern zurückerstattet wird.