Lexikon A - C

Abmahnung

Wie auch unter dem Punkt Kündigung erwähnt, muss derjenige, der im Beruf permanent aus der Rolle fällt, mit einer Abmahnung rechnen. Erst wenn der Ausbilder den Auszubildenden abgemahnt hat, kann diesem gekündigt werden. Die Abmahnung wird nicht nur ausgesprochen, sondern auch in der Personalakte vermerkt. Sonst könnte ja jeder Ausbilder behaupten, er hätte einen Azubi bereits dreimal abgemahnt. Und der ewig blau machende Auszubildende wiederum könnte sagen, er sei noch kein einziges Mal abgemahnt worden. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass ein Auszubildender zu Unrecht abgemahnt worden ist, kann er die Entfernung der Abmahnung aus der Akte verlangen. Aber im Idealfall sollten Abmahnungen a priori vermieden werden.

Absagen

Die Ausbildungsberufe bei der REWE erfreuen sich ganz besonderer Beliebtheit. Kein Wunder also, dass wir nicht jeden Bewerber einstellen können. Anders ausgedrückt: Absagen sind unvermeidbar. Aber das ist kein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken. Schließlich richtet sich die Absage nicht gegen Sie persönlich. Und selbst wenn es mit Ihrem Berufswunsch auch bei einem anderen Arbeitgeber nicht klappen sollte, brauchen Sie nicht zu verzagen. Denn es gibt über 380 andere Ausbildungsberufe, von denen einer bestimmt wie maßgeschneidert für Sie ist. Übrigens, nicht nur Arbeitgeber schreiben Absagen. Auch Sie als Arbeitnehmer sollten eine Absage schreiben, wenn Sie beispielsweise von uns eine Zusage erhalten haben. Nämlich an die Unternehmen, bei denen Sie sich außerdem beworben haben. Fair geht eben vor!

Abschlussprüfung

So nennt sich die Prüfung, die Sie am Ende Ihrer Ausbildung ablegen. Das geschieht in der Regel bei der für Sie zuständigen Industrie- und Handelskammer (kurz: IHK). Dort wird festgestellt, ob Sie die für Ihren Beruf notwendigen Qualifikationen in Theorie und Praxis beherrschen. Sollten Sie bei der ersten Prüfung durchfallen, geht die Welt nicht unter. Denn die Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden. Aber keine Sorge: Dank der Qualität unserer Ausbildung müssen nur die allerwenigsten Azubis ein zweites Mal ran.

Arbeitszeit

Im Ausbildungsvertrag ist festgelegt, wie viele Stunden Sie pro Woche arbeiten. Die Pausen werden abgezogen. Natürlich zählen dazu auch die Stunden, die Sie in der Berufsschule verbringen. Wenn Sie unter 18 sind, dürfen Sie übrigens nicht mehr als acht Stunden pro Tag - manchmal auch achteinhalb - bzw. vierzig Stunden pro Woche arbeiten. Ebenfalls untersagt ist Nachtarbeit zwischen acht Uhr abends und sechs Uhr morgens - es sei denn, der Job macht dies notwendig, wie zum Beispiel in einer Bäckerei.

Aufgaben der Industrie- und Handelskammern (IHK)

Bestimmt haben Sie schon mal irgendwo das Kürzel IHK aufgeschnappt. IHK steht für Industrie- und Handelskammer. Die IHK sorgt - im Auftrag des Gesetzgebers - für Ordnung in der Berufsausbildung und Weiterbildung. Sie prüfen zum Beispiel, ob ein Betrieb geeignet ist auszubilden und ob er über die entsprechend qualifizierten Ausbilder verfügt. Außerdem überprüfen sie auch den Ausbildungsvertrag. Ist dieser korrekt, wird er anschließend noch von der IHK registriert. Bei Schwierigkeiten vermittelt sie zwischen beiden Parteien. Zu guter Letzt nehmen die Kammern nicht nur Prüfungen ab, sondern bieten häufig auch eigene anerkannte Programme an. Vom PC-Kurs über Betriebswirtschafts-Fortbildungen bis zum Existenzgründungsseminar findet man hier alles, was der Karriere weiterhilft. Kurzum: Die IHK ist außer dem Ausbilder Ihr Ansprechpartner und Ratgeber Nummer eins.

Ausbilder

Was in der Berufsschule der Lehrer, ist im Betrieb der Ausbilder. Derjenige nämlich, der Ihnen alles erklärt, aber auch in allen anderen Dingen konsultiert werden kann, kurz: Ihr Betreuer. Der Ausbilder trägt somit die Verantwortung für Ihren Ausbildungserfolg, aber auch ein wenig für Ihre persönliche Entwicklung. Deshalb muss ein Ausbilder auch persönlich und fachlich für seinen Job geeignet sein. Gemäß dem Berufsbildungsgesetz hat ein Ausbilder nicht nur eine Prüfung in der Fachrichtung seines Ausbildungsberufs erfolgreich zu absolvieren, sondern auch berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse vorzuweisen.

Ausbildungsdauer

Wie lange dauert eine Ausbildung? Wetten, Sie denken jetzt an drei Jahre? Das stimmt und stimmt auch wieder nicht. Denn die Ausbildungsdauer variiert von Beruf zu Beruf und ist in der jeweiligen Ausbildungsordnung festgelegt. Die Ausbildung kann aber auch von der IHK verkürzt werden. Wenn man zum Beispiel davon ausgeht, dass der Auszubildende schon eine ähnliche Ausbildung ganz oder zum Teil absolviert, über eine höhere Bildung verfügt bzw. über entsprechende Qualifikationen. Allerdings wird die IHK in solchen Fragen nur auf Antrag tätig. Den können Sie, aber auch der Betrieb stellen. Wenn Sie glauben, eine Verkürzung der Ausbildung könnte auch in ihrem Falle in Frage kommen, erkundigen Sie sich am besten einfach bei Ihrem Ausbilder. Aber auch das Gegenteil - also eine Verlängerung - ist theoretisch möglich. Zum Beispiel, wenn Sie sich beim Fußball ein Bein brechen und infolgedessen längere Zeit nicht zur Arbeit und/oder zur Schule gehen können. Auch hiefür ist Voraussetzung ein Antrag bei der IHK.

Ausbildungsordnung

Für jeden der 350 Ausbildungsberufe existiert eine Ausbildungsordnung, die die Rahmenbedingungen der Ausbildung festlegt. Darin befinden sich die genaue Bezeichnung des Ausbildungsberufes, die Dauer der Ausbildung, der Ausbildungsrahmenplan sowie die Prüfungsanforderungen. Ausbildungsordnungen erhalten Sie beim Arbeitsamt oder bei den Industrie- und Handelskammern (IHK).

Ausbildungsvertrag

Im Ausbildungsvertrag stehen sowohl Name und Anschrift des Auszubildenden als auch des Ausbildenden und natürlich die Berufsbezeichnung. Außerdem ist in diesem Vertrag alles geregelt, was die Rahmenbedingungen Ihrer Ausbildung betrifft. Also: Beginn und Dauer der Ausbildung, Dauer der Probezeit, die Ziele der Ausbildung, die Arbeitszeiten, Ihr Urlaubsanspruch, die so genannten Kündigungsvoraussetzungen, die Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Arbeitsplatzes und - zu guter Letzt - Ihr Verdienst in den jeweiligen Ausbildungsjahren.

Berichtsheft

Eine der Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung ist das so genannte Berichtsheft (auch Ausbildungsnachweis genannt). In dieses schreiben Sie sowohl, was Sie während Ihrer Zeit bei uns, aber auch in der Berufsschule gelernt haben. Im Betrieb unterzeichnet der Ausbilder das Berichtsheft in regelmäßigen Abständen - vorausgesetzt, Sie führen das Heft ordentlich. In der Berufsschule macht das der Lehrer. Das Berichtsheft dient aber mitnichten nur zu Ihrer Kontrolle, sondern ist vor allem eins: ein unerlässliches Nachschlagewerk, das sich vor allem vor den Prüfungen als sehr hilfreich erweist.

Berufsschule

Zu jedem Ausbildungsberuf gehört auch das Lernen in der Berufsschule. Abgesehen von den beruflichen Grund- und Fachkenntnissen entfällt etwa ein Drittel des Unterrichts auf allgemein bildende Fächer, wie Sozialkunde, Deutsch und Sport. Übrigens: Die Verbindung von Schule und Betrieb bezeichnet man als duales System. Bei den Berufsschulen gibt es mehrere Organisationsformen. Entweder der Unterricht findet ein- bis zweimal in der Woche statt oder als so genannter Blockunterricht gleich zwei Monate am Stück. Der Unterricht soll laut Gesetz mindestens zwölf Stunden pro Woche betragen.

Bewerbung

Mit Hilfe Ihrer Bewerbung versuchen Sie, sich das Interesse Ihres potenziellen Arbeitgebers zu wecken. Ihre Bewerbung, vor allem das Bewerbungsschreiben, bildet also den ersten Eindruck, den Sie hinterlassen. Weil diese erste "Visitenkarte" so eminent wichtig ist, haben wir eine eigene Rubrik mit Bewerbungstipps zusammengestellt.